Schutzkonzept und Verhaltenskodex zur Prävention sexualisierter Gewalt in den Chören der Münchner Dommusik

 

EINLEITUNG

Das Zusammenleben und -musizieren der Chöre am Münchner Dom hat Jesus Christus zum Vorbild. Den christlichen Werten verpflichtet, betrachten wir den Menschen als Ebenbild Gottes mit unantastbarer Würde. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erfordert einen besonders sensiblen und verantwortungsvollen Umgang. Junge Menschen fördern und fordern, Persönlichkeiten entdecken und Hilfe zu deren Entfaltung leisten, bildet neben dem Dienst in der Liturgie das zentrale Element der musikalisch-pädagogischen Arbeit in der Münchner Dommusik.

„Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen wird zunehmend in unserer gesamten Gesellschaft und auch in der Kirche offenkundig. Er zeigt eine tief gehende Krise an und ist für die Kirche eine Herausforderung zu einer Reinigung aus dem Geist des Evangeliums. Wenn [jemand] sich an einem Kind oder Jugendlichen vergeht, verdunkelt er auch die christliche Botschaft und die Glaubwürdigkeit der Kirche. … Sexueller Missbrauch Minderjähriger ist darum nicht nur nach staatlichem Recht, sondern auch in der kirchlichen Rechtsordnung eine Straftat.“ (s.u., Nachweis 1)

Das folgende Schutzkonzept (verabschiedet am 25.05.2020) stellt einen Handlungsmaßstab zur Prävention sexueller Übergriffe dar. Sie sollen eine einheitliche Vorgehensweise aller MitarbeiterInnen der Münchner Dommusik gewährleisten. Sie sind Bestandteil der Dienstanweisung und werden neuen MitarbeiterInnen zu Beginn ihrer Dienstzeit ausgehändigt.

WAS IST SEXUELLER MISSBRAUCH?

Die UN-Kinderrechtskonvention hat 1989 die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Partizipation, Privatsphäre, sofortige Hilfe in Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung und Ausnutzung festgeschrieben. Grenzverletzungen sowie -überschreitungen durch Erwachsene und ältere Jugendliche, die das Recht anderer auf Selbstbestimmung – insbesondere Kinder und Jugendlicher - übergehen, deren Privatsphäre missachten und diese in ihrer Persönlichkeit oder ihrem Schamgefühl schädigen, bilden die Grundlage von Missbrauch und Gewalt.

Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Jungen fängt bei heimlichen, vorsichtigen Berührungen, verletzenden Redensarten und Blicken an und reicht bis hin zu oralen, vaginalen oder analen Vergewaltigungen und sexuellen Foltertechniken (s.u., Nachweis 2). Eine liebevolle und zärtliche Beziehung zu einem Kind hat nichts mit sexueller Ausbeutung gemein. Ausdrücklich geht es um eine Instrumentalisierung des Mädchens/Jungen für die Befriedigung der Bedürfnisse des Erwachsenen oder älteren Jugendlichen.

TÄTER UND TÄTERINNEN

TäterInnen haben fast immer eine bereits bestehende zumeist feste Bindung und stammen aus dem näheren Umfeld des Kindes. Nur selten sind die missbrauchenden Personen dem Kind völlig fremd. Die vertrauensvolle Beziehung, das Schutzbedürfnis der Kinder und häufig auch eine institutionelle Machtstellung bilden die Ausgangssituation und die Handlungsmöglichkeit für TäterInnen. Neben allem körperlichen Leiden sind dieser Bruch des Vertrauens sowie das Ausnutzen von Macht der Faktor, der tiefen und nachhaltig seelischen Schaden hinterlässt.

 

GRUNDSÄTZE

Dem Verhaltenskodex sollen einige grundsätzliche Handlungsmaßstäbe voranstehen, an denen sich der Umgang mit Kindern und Jugendlichen ausrichtet.

• Positive (sensible) Distanz im verbalen und nonverbalen Umgang

• Es wird eine Kultur der Achtsamkeit gepflegt

• Uneingeschränkter Respekt vor Intimsphäre und Persönlichkeit des Gegenüber

• Motivation zur Offenheit und Selbstbestimmung

(Probleme/Ängste äußern, Grenzen benennen, Hilfe suchen)

• Diskussion – das Thema sexueller Missbrauch darf kein Tabuthema sein; turnusmäßig finden für die MitarbeiterInnen

Belehrungen statt.

 

VERHALTENSKODEX

NACHMITTAGSBETREUUNG

• in der gemeinsamen Freizeit, beim gemeinsamen Spiel unterbleibt bei Erwachsenen und Kindern / Jugendlichen eine sexualisierte Sprache (Anspielungen, Schimpfwörter, Beleidigungen)

• beim Spielen und Toben sind (auch scherzhaft gemeinte) Griffe, Schläge auf und Berührungen an intimen und empfindlichen Körperstellen verboten

• niemand darf gegen seinen Willen festgehalten oder am Verlassen eines Raumes gehindert werden.

• die Knaben und Mädchen haben ihre festen Freundeskreise; einzelne Cliquen dürfen sich aber nicht dauerhaft separieren, verstecken oder verbarrikadieren

STIMMBILDUNG/ INSTRUMENTALUNTERRICHT

Der Einzelunterricht am Musikinstrument oder in der Stimmbildung basiert auf einer konzentrierten Arbeitsatmosphäre zwischen Schüler und Lehrer. Dieser direkte Kontakt ist notwendig, er basiert auf unbedingtem gegenseitigen Vertrauen und Rücksicht. Dem Stimmbildner oder Instrumentallehrer kommt eine besondere Vertrauensposition zu, weil er mit seinen SchülerInnen eine Unterrichtseinheit in der Woche in kleinster Gruppe oder alleine zubringt und auf Sorgen und Veränderungen der Kinder und Jugendlichen eingehen kann. Sollte das vertrauensvolle Verhältnis beeinträchtigt sein, sollten Probleme auftreten oder Ängste bestehen, soll das Gespräch (auch unter Hinzuziehung einer dritten Person) gesucht werden.

• In den Unterrichtsräumen werden keine Türen abgeschlossen.

• Das Unterrichten außerhalb der Hauptunterrichtszeiten soll vermieden werden; Ausnahmen werden vorher mit den Erziehungsberechtigten besprochen und angekündigt; es wird kein Unterricht in Privaträumen der Lehrkraft erteilt.

• Die SchülerInnen dürfen auf begründeten Wunsch eine Begleitperson zum Unterricht mitbringen. Diese muss sich so verhalten, dass der Unterricht geregelt stattfinden kann.

Der Körper hält das Instrument, das gespielt wird, oder der Körper sitzt am Instrument; beim Singen ist der Körper sogar das Instrument. Der Umgang mit dem eigenen Körper (z.B. mit der Körperhaltung, der Bogenführung, der Handhaltung, den Atemimpulsen, dem Spannungsabbau zum lockeren Spiel oder Singen) ist wesentlicher Bestandteil des Instrumental- bzw. Simmbildungsunterrichtes.

Bisweilen kann eine Haltungskorrektur oder Atemkorrektur direkt am Schüler förderlich sein.

• Schätzt die Lehrkraft das so ein, dann erklärt er den Sachverhalt und fragt, ob er die Korrektur direkt am Schüler vornehmen darf.

SONDERPROBEN/ PROBENTAGE AM WOCHENENDE

• Falls an Wochenenden Sonderproben oder Probentage im Orlando-di-Lasso-Saal der Domsingschule stattfinden, ist darauf zu achten, dass sich die Kinder und Jugendlichen in den Pausen in einem einsehbaren und überschaubaren Bereich des Hauses und Außengeländes aufhalten.

 

AUFTRITTE

• vor Konzerten und Auftritten ergibt sich manchmal die Situation, dass für Chormitglieder und Betreuer bloß ein Raum für das gemeinsame Umziehen bereitsteht; das Umziehen soll zügig ablaufen, hintereinander nach Geschlechtern getrennt; niemand gibt Kommentare über einen anderen ab; wir legen Wert auf Einhaltung der Privatsphäre

• besteht die Möglichkeit einer räumlichen Aufteilung beim Umziehen, so wird die Aufteilung des Chores nach Geschlecht und, wenn nötig und möglich, auch nach Chorgruppierungen durchgeführt

 

KONZERTREISEN UND CHORWOCHENENDEN

Während der mehrtägigen Reisen der Chöre sind einige Grundregeln von besonderer Bedeutung. Auf Fahrten ist es für jeden schwierig, zur Ruhe zu kommen und auszuruhen; nur selten ist genügend Zeit und Raum, um für sich alleine zu sein. In diesen Situationen ist jeder besonders dazu angehalten, rücksichtsvoll zu handeln und die Bedürfnisse des Nächsten zu respektieren.

• grundsätzlich hat niemand das Recht, sich in einem anderen Zimmer als seinem eigenen aufzuhalten; die Zimmer sind der private Bereich der Chormitglieder. Nach Rücksprache mit den Betreuern sind zeitlich begrenzte Ausnahmen möglich.

• zum gemeinsamen Treffen können Aufenthalts-/Gruppen-/ Freizeiträume genutzt werden

• beim Kontrollgang der Betreuer muss die Zimmertüre immer offenbleiben; vor Betreten der Zimmer wird angeklopft, auch erfolgt eine Ankündigung per Stimme.

• Kinder dürfen nicht (auch bei Krankheit/Heimweh/) auf ein Betreuerzimmer;

• beim Beziehen einer Gruppenunterkunft wird klar eingeteilt, wie die Duschen/Waschräume aufgeteilt sind (Jungen-Mädchen; Knaben-Herren; Betreuer-Chormitglieder); auch hier empfiehlt sich nach Möglichkeit eine altersmäßige Trennung

• Kinder in Gastfamilien müssen immer eine Handynummer der Betreuer parat haben und sollen sich bei Übergriffen/unklaren Situationen auf diesen Handys melden; jeder Betreuer muss einen Plan mit Name/Anschrift/Zuteilung der Gastfamilien griffbereit haben

• im Ausnahmefall, dass eine Gastfamilie nur eine Person aufnehmen kann, soll dies ein volljähriges Chormitglied sein

• bei Fahrten der Chöre ist gewährleistet, dass eine gleichgeschlechtliche Betreuungsperson die Reise begleitet

 

ANSPRECHPARTNER UND VERTRAUENSPERSON

Zu Beginn des Schul- und Chorjahres im Herbst werden den Chormitgliedern und ihren Familien Vertrauenspersonen der Dommusik genannt. Nach Möglichkeit sollen diese Aufgabe je eine Frau und ein Mann wahrnehmen. Ebenfalls muss eine Kontaktperson gewährleistet sein, die nicht Angestelle(r) der Münchner Dommusik ist. Die entsprechenden Vertrauenspersonen stehen in Kontakt mit dem externen Missbrauchs-Beauftragen des Erzbistums und haben an Fortbildungsmaßnahmen des Erzbistums teilgenommen.

Generell gilt der Leitsatz, dass alle MitarbeiterInnen der Dommusik jederzeit für ein vertrauliches Gespräch ansprechbar sind.

Die aktuellen Ansprechpartner für die Chöre am Münchner Dom sind seit dem Schuljahr 2019/2020:

Lucia Hilz, Domkapellmeisterin

E-Mail: l.hilz@muenchner-dom.de, Tel: 0177/4905655

 

Peter Müller, Vater

E-Mail: peter@mueller.info, Tel: 0179/2393158

 

Für das Erzbistum München und Freising sind als externe Missbrauchsbeauftragte zu erreichen:

Dipl.Psych. Kirstin Dawin

St. Emmeramweg 39

85774 Unterföhring

Tel: 089 20041763

E-Mail: KDawin@missbrauchsbeauftragte-muc.de

 

Dipl.-Soz.päd. Ulrike Leimig

Postfach 42

82441 Ohlstadt

Tel: 08841 6769919
Mobil: 0160 8574106

E-Mail: ULeimig@missbrauchsbeauftragte-muc.de

 

Dr. Martin Miebach

Pacellistraße 4

80333 München

Tel: 0174 3002647

Fax: 089 95453713-1

E-Mail: MMiebach@missbrauchsbeauftragte-muc.de

 

Folgende Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche seien hier noch beigefügt:

- kibs: www.kibs.de, (bieten auch online-Beratung für Jungen an) Arbeit mit männlichen Betroffenen

- KinderschutzZentrum München, www.kinderschutzbund-muenchen.de/fachleute/, Tel: 089/ 55 53 56

- IMMA e.V., www.imma.de/beratungsstelle, (Beratung für weibliche Betroffene), E-Mail: beratungsstelle@imma.de, Tel: 089/ 260 75 31

 

München, den 13.06.2022

Msgr. Klaus Franzl, Dompfarrer

Lucia Hilz, Domkapellmeisterin

 

Nachweise:

(1) Aus: Leitlinien und Erläuterungen zum Vorgehen beim sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Fulda, 2002.

(2) Aus: Internetpräsenz von Zartbitter Köln e.V. ; www.zartbitter.de/content/e14/e444/index_ger.html